Eine ärztliche Verordnung mit persönlichen Daten, medizinischer Diagnose, Anzahl und Dauer der Behandlungen. Falls ein Hausbesuch erwünscht ist, muss auch das am Verordnungsschein angeführt sein.
Für eine teilweise Kostenrückerstattung der Krankenkasse ist bei derÖGKund BVAEB zur Zeit keine Bewilligung notwendig. Bei KFA undSVS Versicherten muss die Verordnung vor Therapiebeginn vom Chefarzt bewilligt werden (per Post, online oder persönlich).
Beim ersten Termin bitte mitbringen:
den Verordnungsschein
alle aktuellen Befunde wie Röntgen, MRT, Arztbrief oder ähnliches
ein großes Badetuch
bequeme Kleidung
Die aktuellen Hygienerichtlinien liegen im Wartebereich für Sie auf.